Bilanz GuV

Die Bilanz GuV wird mit der von RediPro entwickelten Methode des consecutive balancing© permanent aufgestellt - ohne jede Umbuchung über beliebige Bilanzzeiträume (Perioden)

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Sollten Sie sich in RediPro© die Bilanz anzeigen lassen und dann Buchungen erfassen, können Sie sehen, wie sich jede Buchung sofort auf die Bilanz auswirkt. Der schnelle Jahresabschluss ist damit bei RediPro der Normalfall und nicht die Ausnahme. Auch beliebig viele Buchhaltungen im konsolidierten Konzernabschluss stellen für RediPro kein Problem dar.

Beliebige Bewertungsschemas

Es sind beliebig viele Bewertungsschemas (HGB, Steuerbilanz, kalkulatorische Bilanz GuV, kamerale Abrechnung, usw.) möglich.

Die Bilanzen können gleichzeitig nebeneinander im Auswertungsgenerator dargestellt werden. Dadurch ist es sehr leicht feststellbar, wie und warum sich das Kapital in der Bilanz oder Erfolgsrechnung je nach Bewertungsschema verschieden entwickeln.

E-Bilanz

Durch die besondere Architektur von RediPro ist die Aufbereitung der Steuerbilanz (E-Bilanz) ohne komplizierte Überleitungsrechnung möglich. Die Steuerbilanz wird neben der Handelsbilanz in RediPro auf sehr einfache Weise erzeugt.

RediPro unterstützt die Aufbereitung der Daten für die E-Bilanz. Die Daten aus RediPro können in den meisten E-Bilanz-Lösungen der verschiedenen Anbieter bequem verwendet werden. Wenn Sie eine E-Bilanz Lösung eines Drittanbieters bevorzugen, fragen Sie Ihren RediPro-Berater. 

In RediPro kann die E-Bilanz-Struktur leicht eingerichtet werden. Ein entsprechendes Schema, das der E-Bilanz-Taxonomie entspricht, steht kostenlos zur Verfügung. Auch für "davon" Positionen (die in der E-Bilanz Taxonomie nicht zur Summe aggregiert werden) liefert RediPro dem Buchhalter eine sehr einfache und wirksame Unterstützung. Die Konsistenz der Daten ist stets gewährleistet.

RediPro wird das XBRL-Format im Laufe der allgemeinen Produktentwicklung für das allgemeine Berichtswesen (z.B. Berichte an Kreditinstitute) weiter integrieren.

Die Herausforderung

Die Herausforderung für den Anwender besteht zunächst einmal nur darin, dass er seinen Kontenplan mindestens so stark differenzieren muss, damit die höheren Anforderungen der Steuerbilanz (E-Bilanz) hinsichtlich der Differenzierung der Bilanzpositionen erfüllt werden können.

Das ist zunächst einmal alles.

Diese Anforderung ist für die Anwender aber leicht zu erfüllen. In den meisten Fällen braucht am Buchungsverhalten oder am Kontenrahmen nicht einmal etwas geändert zu werden. Dafür hat die Finanzverwaltung die sogenannten Auffangpositionen geschaffen.

Hierzu schreibt das BMF (Zitat)

Um Eingriffe in das Buchungsverhalten zu vermeiden, aber dennoch einen möglichst hohen Grad an Standardisierung zu erreichen, sind im Datenschema der Taxonomie Auffangposi-tionen eingefügt (erkennbar durch die Formulierungen im beschreibenden Text „nicht zu-ordenbar“ in der Positionsbezeichnung). Ein Steuerpflichtiger, der eine durch Mussfelder vorgegebene Differenzierung für einen bestimmten Sachverhalt nicht aus der Buchführung ableiten kann, kann zur Sicherstellung der rechnerischen Richtigkeit für die Übermittlung der Daten alternativ die Auffangpositionen nutzen.

Wer muss wann, was übermitteln?

Es gibt Muss-Berichtsbestandteile und Kann-Berichtsbestandteile. Verpflichtend sind ab 2014 zu übertragen:

Die Einheitsbilanz oder Handelsrechtliche Bilanz inkl. Überleitungsrechnung oder die Steuerbilanz.

Für alle anderen Bestandteile gibt es eine Übergangsfrist bis nach 2014:

  • Gewinn-und Verlustrechnung
  • Ergebnisverwendung
  • Kapitalkontenentwicklung (nur für Personenhandelsgesellschaften und andere Mitunternehmerschaften)
  • Steuerliche Gewinnermittlung (für Einzelunternehmen und Personengesellschaften)
  • Steuerliche Gewinnermittlung bei Personengesellschaften (zusätzliche Felder)


Weitere Berichte können freiwillig elektronisch übermittelt werden. Zu den freiwilligen Berichten gehört z.B. der Anlagespiegel.

Empfehlungen

Wir empfehlen, sich mit der Taxonomie, also der Gliederung e E-Bilanz auseinanderzusetzen.

Der aktuelle Stand der Taxonomie ist im Internet unter www.esteuer.de zu finden.

Mit RediPro können Bilanzauswertungen in beliebig tiefer Gliederung eingerichtet werden; ebenso beliebig viele Bilanzbilder  Da es sich bei der E-Bilanz in erster Linie um eine steuerliche Spielart handelt, kommt die Fähigkeit von Redipro beliebig viele Bewertungsschemata einrichten zu können, zum tragen.

Für laufende Information über die Entwicklung auf dem Gebiet des XBRL-Berichtswesens und der E-Bilanz können Sie unseren Newsletter oben rechts bestellen.

E-Bilanz Übertragung an die Finanzveraltung

Für Anwender, die Bilanzierungspflichtig sind und ihre Steuererklärungen selbst ausfertigen (dazu gehört auch die E-Bilanz) steht ein sehr einfaches uns bequemes Modul beim Bundesanzeiger-Verlag zur Verfügung. Die Bearbeitung und Übertragung einer E-Bilanz für eine Berichtsperiode (Jahresbilanz GuV) kostet 25 €.

Das Angenehme ist, dass man die Daten für die Offenlegung gleich mit übertragen kann.