Update Bedingungen

Software wird regelmäßig funktional verbessert. Mit der Subskription für diese Verbesserungen wird der Wert der Softwarelizenzen, für die der Updatevertrag geschlossen wird, erhalten und laufend gesteigert. Der Updatevertrag stellt auch sicher, dass die Software ggf. an gesetzliche Bestimmungen angepasst wird.

Update ist die Überarbeitung eines Programms, durch die vorhandene Funktionen verbessert werden (z.B. Datendurchsatz, Bedienungskomfort), nicht jedoch, seine Funktionalität zu erweitern und es an neue Anforderungen, mit Ausnahme der Anpassung an gesetzliche Bestimmungen, anzupassen. Voraussetzung für Updateleistungen ist ein Wartungsvertrag.

1.      Gegenstand des Vertrages

Voraussetzung für den Abschluss eines Update Vertrages ist das Vorliegen eines Wartungsvertrages der die Gewährleistungszeit verlängert und die Beseitigung von Mängeln oder Fehlern regelt.

Gegenstand des Updatevertrages ist

·         Anpassung der Software an veränderte gesetzliche Bestimmungen

·         Die Verbesserung von Funktionen der erworbenen Lizenzen

für den Zeitraum ihres Lebenszyklusses.

Die Subskription für diese Verbesserungen leistet damit einen erheblichen Beitrag zur Investitionssicherheit.

Nicht Gegenstand des Updatevertrages sind

·         Anpassung der Software an veränderte technische Bedingungen

·         Ergänzung von Funktionen

Hierzu gehören die Anpassung an veränderte Umfelder, wie z.B. andere Betriebssysteme als das, für welches die Software im Zeitpunkt des Beginns des Wartungsvertrages bestimmt war. Dasselbe trifft auch auf andere Änderung des Umfeldes zu, wie z.B. Datenbanksysteme. Der Updatevertrag erfasst auch nicht die Lieferung von zusätzlichen Funktionalitäten oder Elementen der Software, die ihre Funktionalität erweitern oder sie an neue oder hinzugekommene Anforderungen anpassen (Upgrade).

Änderungen an oder Ergänzungen zu den Lizenzgegenständen, die aufgrund von Lieferungen des AN im Rahmen von Verträgen zur funktionalen Verbesserungen und Erweiterungen der Software (Upgrades) erfolgen, werden von diesen Bestimmungen erfasst.

Zu Updatelieferungen wird, soweit erforderlich, jeweils eine Dokumentation in Form einer elektronischen Hilfe bereitgestellt. Die Dokumentation kann sich, insbesondere bei kleineren Verbesserungen, z.B. auch auf Kontextmenüeinträge in der Software selbst beschränken. Weitergehende Dokumentationen, persönliche Einweisungen oder telefonische Hilfe (Hotline) sind nicht Gegenstand des Updatevertrages.

2.      Voraussetzungen

Um dem AN die Erfüllung des Vertrages zu ermöglichen, benötigt der AN die Mitwirkung des AG. Voraussetzungen beim AN für die ordnungsgemäße Abwicklung des Updatevertrages sind:

a.       Internetverbindung mit DSL-Anschluss (oder leistungsfähiger)

b.      Eine eingerichtete Fernwartung mit internetbasiertem Virtaell Network Computing (VNC). Gegen Aufpreis auch PCAnywhere auf einer ISDN Leitung.

c.       Feste IP-Adresse oder ein fester DNS-Name.

d.      Eine Sprechverbindung mit einer Sprechgarnitur (Headset)

e.       E-Mail Anschluss mit laufender E-Mail Abfrage

3.      Updatepreis

Der Umfang der Updates und auf welche Lizenzgegenstände sich die Updates beziehen, sowie die Preise sind in einem gesonderten Systemschein oder in einer individuellen Bestellung geregelt.

4.      Laufzeit des Vertrages

Die Laufzeit richtet sich nach den Allgemeinen Bedingungen. Der Update-Vertrag endet jedoch mit der Beendigung des Lizenzvertrages.